Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen – Bis zu 80 % staatlicher Zuschuss

Die Europäische Union fördert zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland. Ziel ist es, Ihr unternehmerisches Know-how zu stärken und Sie bei wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Herausforderungen zu unterstützen.

Als verifizierte Unternehmensberatung sind unsere Leistungen über das Förderprogramm (BAFA) zuschussfähig.


Verifizierte Unternehmensberatung für staatliche Förderung

Wie hoch ist der staatliche Zuschuss?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Standort Ihres Unternehmens:

  • Bis zu 80 % Zuschuss (maximal 2.800 Euro): Für Betriebsstätten in den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier (ausgenommen das Land Berlin und die Region Leipzig).
  • Bis zu 50 % Zuschuss (maximal 1.750 Euro): Für Betriebsstätten in den alten Bundesländern sowie im Land Berlin und der Region Leipzig (ausgenommen die Regionen Lüneburg und Trier).

Ist Ihr Unternehmen förderfähig?

Das Förderprogramm richtet sich an den deutschen Mittelstand. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Sitz in Deutschland: Ihr Unternehmen hat seinen Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.
  • KMU-Status: Sie beschäftigen weniger als 250 Mitarbeiter.
  • Finanzielle Grenzen: Ihr Jahresumsatz liegt bei nicht mehr als 50 Millionen Euro oder Ihre Jahresbilanzsumme bei nicht mehr als 43 Millionen Euro.
  • De-minimis-Regelung: Sie haben in den letzten drei Steuerjahren weniger als 300.000 € an De-minimis-Förderungen erhalten.

Nicht förderfähig sind unter anderem:

  • Unternehmen der Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft.
  • Angehörige der Freien Berufe aus dem beratenden Umfeld (z. B. Unternehmensberater, Steuerberater, Rechtsanwälte).
  • Ärzte, Zahnärzte, Psychologen und Heilpraktiker (Ausnahme: Beratungen zur Einführung eines Qualitätssicherungssystems).
  • Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen sowie Unternehmen in der Hand von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Religionsgemeinschaften.
  • Unternehmen in Insolvenz.

Was genau wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung (z. B. Fachkräftesicherung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells). Wichtiger Hinweis für Gründer: Befindet sich Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im ersten Jahr nach der Gründung, ist vorab ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner verpflichtend. Der Nachweis darüber muss später eingereicht werden.

Der Ablauf – für Sie ganz ohne Bürokratie

Damit Sie sich voll auf Ihr Geschäft und unsere Beratung konzentrieren können, arbeiten wir für die Beantragung mit einer spezialisierten Partnerfirma zusammen. Sie profitieren von einem Rundum-Sorglos-Service:

  1. Bedarf klären: Im ersten Schritt besprechen wir Ihr Anliegen und prüfen gemeinsam Ihre grundsätzliche Förderfähigkeit.
  2. Antragstellung durch unseren Partner: Unsere Partnerfirma übernimmt für Sie den kompletten formellen Antragsprozess bei der zuständigen Leitstelle.
  3. Freigabe abwarten: Sobald wir das Informationsschreiben der Leitstelle erhalten haben, dürfen wir offiziell mit der Beratung starten.
  4. Beratung & Auszahlung: Wir führen die Beratung durch. Nach Abschluss und Zahlung unseres Honorars werden alle Unterlagen (Rechnung, Bericht, Kontoauszug) fristgerecht für Sie eingereicht. Der Zuschuss wird anschließend an Sie ausgezahlt.